Die genannten Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
Abgerechnet wird in der Regel nach effektivem Aufwand
Verbrauchsmaterial oder Fahrspesen werden separat verrechnet
Die Reisezeit wird als Arbeitszeit angerechnet
Zuschläge werden erhoben, wenn Leistungen Samstags oder Sonntags erbracht oder ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeiten (d.h. 8.00 bis 17.00 Uhr) geleistet werden